1. Sie erhalten einen eingeschriebenen Brief, in dem Folgendes enthalten ist:
Ein Wahlzettel und die Wahlregeln
Ein neutraler Umschlag
Ein Rücksendeumschlag
2. Sie können eine Liste oder einzelne Kandidaten wählen.
Geben Sie Ihre Stimme nicht für mehr Kandidaten ab, als Sie Stimmen zu vergeben haben(max 26 Stimmen),
markieren Sie den Wahlzettel nicht mit Zeichen.
kreuzen Sie nicht einzelne Kandidaten und zusätzlich die Liste an, sonst ist der Wahlzettel ungültig.
Hinweis: Wenn die Liste angekreuzt oder geschwärzt ist, erhält jeder Kandidat eine Stimme.
Es ist auch möglich, für einzelne Kandidaten zu stimmen. In diesem Fall können Sie zwei Stimmen pro Kandidat vergeben, allerdings mit einem Maximum von 26 Kreuzen/Stimmen.
3. Wo kann ich meine Stimme abgeben?
Per Briefwahl :
Füllen Sie den Wahlzettel aus.
Stecken Sie den Wahlzettel in den neutralen Umschlag.
Stecken Sie den neutralen Umschlag in den Rücksendeumschlag.
Schicken Sie den Umschlag so frühzeitig ab, dass er vor dem 12. März im Wahlbüro eintrifft.
Der Rücksendeumschlag muss nicht frankiert werden, weder in Luxemburg noch im Ausland.
Wahlurne (Pontalize oder Verwaltung) :
Füllen Sie den Wahlzettel aus.
Stecken Sie den Wahlzettel in den neutralen Umschlag.
Stecken Sie den neutralen Umschlag in den Rücksendeumschlag.
Werfen Sie den Umschlag in eine der dafür vorgesehenen Wahlurnen in der Verwaltung und im Pontalize(bis zum 12. März vor 14 Uhr).
Im Wahllokal :
Das Wahlbüro ist am 12. März von 10.00 bis 15.00 Uhr im Konferenzraum im Erdgeschoss der Verwaltung geöffnet.
Nach 15.00 Uhr ist es nicht mehr möglich zu wählen.
Füllen Sie den Wahlzettel aus, der Ihnen vor Ort ausgehändigt wird.
Stecken Sie den Stimmzettel in eine Urne, die im Wahllokal vorgesehen ist.
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