Wer darf bei den Sozialwahlen wählen?
- Är Personalvertriedung
- 19. Jan. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden die seit mindestens 6 Monaten durch einen Arbeitstag/Ausbildungsvertrag an den Arbeitgeber gebunden sind.
Um wählen zu dürfen muss man am Zeitpunkt der Wahlen mindestens 16 Jahre alt sein.
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